Eckpunkte zur EnEV 2009 beschlossen

Als Maßnahme im Gebäudebereich ist u. a. die Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) von zentraler Bedeutung. er Entwurf der EnEV 2009 wird dem Bundeskabinett am 21. Mai 2008 zum Beschluss vorgelegt. Anschließend geht die Verordnung zur Zustimmung in den Bundesrat, um am 01.Januar 2009 in Kraft zu treten.

Das gewählte zweistufige Verfahren soll frühzeitig Planungssicherheit für alle Baubeteiligten schaffen und es ermöglichen, dass die EnEV 2009 zeitgleich mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz am 1. Januar 2009 in Kraft treten kann.

Das Bundeskabinett hat am 05. Dezember 2007 für die erste Stufe folgende Eckpunkte der Novellierung der EnEV 2009 beschlossen:

  • Die primärenergetischen Anforderungen an Gebäude werden um durchschnittlich 30 Prozent verschärft.
  • Nachtstromspeicherheizungen sind stufenweise bis 2020 außer Betrieb zu nehmen. Der erforderliche Austausch wird im CO2-Gebäudesanierungsprogramm nach Maßgabe der durch den Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel gefördert.
  • Bis zum Frühjahr 2008 wird in einer zweiten Stufe das Rechenwerk der EnEV an die neuen energetischen Anforderungen angepasst. Für Wohngebäude wird darüber hinaus eine Umstellung der Bilanzierung auf die bisher nur für Nichtwohngebäude geltende DIN V 18599 – mit deutlich vereinfachten Randbedingungen – diskutiert.

Quelle: dena