Energieberatung - Vor-Ort-Beratung (BAFA)

Hinweis: Neue Rahmenbedingungen ab dem 29. 10.2014
Die vom Staat geförderte unabhängige Energieberatung im Altbaubestand durch besonders dafür zugelassene Energieberater ist eine Gebäudebezogene Maßnahme um energetische Schwachstellen an Gebäudehülle und Heizungsanlage aufzuspüren und aufzulisten. Daraus ergeben sich die empfohlenen Energieeinsparmaßnahmen, die differenziert nach Teilflächen (Außenwand, Kellerdecke, Dach, Fenster) bzw. der Anlagentechnik (Heizungsanlage, Trinkwassererwärmung) beschrieben werden.

Gefördert werden Beratungen für Gebäude für die bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde und die Gebäudehülle anschließend nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden ist. Die Gebäude müssen ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50 % der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden.

Die detaillierte und arbeitsaufwendige Beratung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wie folgt gefördert: 

  • 1 bis 2 Wohneinheiten    max. 800,- € (BAFA-Zuschuss)
  • ab 3    Wohneinheiten   max. 1100,- € (BAFA-Zuschuss)

Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung von maximal 500,- €.

Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt.
Separate Thermografiegutachten werden mit 100 Euro, aber höchstens 50% der Beratungskosten (brutto), gefördert.

Der Berater erstellt einen umfassenden schriftlichen Beratungsbericht und die aufgezeigten Maßnahmen zur Energie- und Heizkosten-Ersparnis werden mit Ihnen mündlich erörtert.

Die Vor-Ort-Beratung lässt sich in 3 Phasen untergliedern:

Phase 1: Durch den Berater erfolgt eine Erhebung des Ist-Zustandes des Gebäudes und der Heizungsanlage um alle energetischen Schwachstellen an Gebäudehülle und der Heizungsanlage zu erkennen. Es erfolgt eine Berechnung des Wärmebedarfs und die daraus resultierende wärmetechnische Einstufung des Gebäudes. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Baugenehmigungsunterlagen, Bauzeichnungen mit Maßangaben
  • Schornsteinfegermessprotokoll
  • Verbrauchsabrechnungen der letzten 2-3 Jahre


Phase2: In einem umfassenden Beratungsbericht werden die energetischen Schwachstellen des Gebäudes aufgezeigt. Vorschläge zu Energieeinspar-Maßnahmen (jeweils mit Angabe der Kosten, evtl. unter Berücksichtigung von Eigenleistungen) und Möglichkeiten zum Einsatz von erneuerbaren Energien werden erörtert. Ein Vergleich des Energiebedarfs im Ist-Zustand mit dem Energiebedarf nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen ergänzen den Bericht. Die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen werden ausführlich erläutert. Eine Zusammenfasung der wichtigsten Ergebnisse mit Empfehlungen helfen gezielte Modernisierungsmaßnahmen zu treffen um Energiekosten einzusparen. 

Phase3: In einem persönlichen Beratungsbericht werden die vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen im Einzelnen erörtert. Hierbei wird die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen besonders berücksichtigt. Weiterhin werden Ihnen individuelle Möglichkeiten zur Nutzung von Förderprogrammen aufgezeigt.

Den Antrag auf einen Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung und die Abwicklung übernimmt der Berater.

Weitere Infos unter www.bafa.de

Beratung lohnt sich!