Energieberatung durch unabhängige Energieberater - Vor-Ort-Energieberatung nach BAFA

Ständig steigende Energiepreise machen eine unabhängige Energieberatung immer lohnenswerter um Energie und somit Kosten einzusparen.
Die vom BAFA geförderte unabhängige Energiesparberatung im Altbaubestand durch besonders dafür zugelassene Energieberater ist eine gebäudebezogene Maßnahme um energetische Schwachstellen an Gebäudehülle und Heizungsanlage ermitteln zu können. Daraus ergeben sich die empfohlenen Energieeinsparmaßnahmen, die differenziert nach Teilflächen (Dach, Außenwand, Fenster, Kellerdecke) bzw. der Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser) aufgelistet werden und Basis für eine Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes sind.
Gefördert werden Energieberatungen für Wohngebäude, in denen mehr als die Hälfte der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt wird und deren Baugenehmigung vor dem 31.12.1994 lag und seitdem zu nicht mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert wurde.

Ausgestellt wird zusätzlich ein Energieausweis (Energiepass) auf Basis des berechneten Energiebedarfs oder auf Wunsch ein Verbrauchsausweis.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: Formular Energieausweis

Wir führen Energieberatungen in Nordrhein-Westfalen (NRW), Rheinland-Pfalz (RLP) und Hessen durch.

In allen angegeben Preisen sind die Fahrtkosten für die Vor-Ort-Besichtigung und die Erläuterung der Ergebnisse enthalten.

Die Kosten für eine Energieberatung nach Abzug der Förderung betragen brutto (inkl. 19 % MwSt.)

Eine Kombination der Förderung von Thermografie und Blower-Door Test im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung ist nicht möglich. Der gesamte Zuschuss der Energieberatung ist auf 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt.

Diese Leistungen werden zusätzlich wie folgt berechnet

  • Thermografieuntersuchung des Gebäudes nach Abzug der Förderung 75,- €
  • Blower-Door Test zur Leckagesuche oder als EnEV-Nachweis nach Abzug der Förderung 110,- € bzw. 170,- €


Leistungen Energieberatung

Die wärmeübertragende Gebäudehülle (Außenwand, Kellerdecke, Dach, Fenster etc.) und die Anlagentechnik (Heizung, Warmwassererzeugung) werden auf Schwachstellen hin untersucht

  • der Energieverbrauch wird anhand der vorliegenden Bauunterlagen berechnet
  • ausführlicher schriftlicher Beratungsbericht mit gezielten Energiesparmaßnahmen
  • Einordnung des Energieverbrauchs im Vergleich zu anderen Wohngebäuden
  • Berechnung von Einsparpotentialen anhand von unterschiedlichen Maßnahmen-Varianten
  • Hinweise auf die jeweils zu erwartenden Energieeinspar-Effekte
  • Kostenabschätzung der einzelnen Modernisierungsmaßnahmen
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der einzelnen Varianten
  • Fördermittelberatung
  • Berechnung KfW-Effizienzhaus
  • Persönliches Beratungsgespräch (Abschlussgespräch)
  • Ausstellung bedarfsorientierter Energieausweis, Gültigkeit 10 Jahre

Verfahrensablauf

Durch den Gebäudeenergieberater wird der Ist-Zustand des Gebäudes und der Heizungsanlage aufgenommen, um alle energetischen Schwachstellen zu erkennen. Es erfolgt eine Berechnung des Wärmebedarfs und die daraus resultierende wärmetechnische Einstufung des Gebäudes nach EnEV mit Darstellung der Kennwerte auf Basis des bedarfsorientierten dena Energieausweises (Energiepass). Auf Wunsch wird ein Energiepass des Hauses für den Ist-Zustand oder für den Zustand nach der Modernisierung ausgestellt. Die Kosten dür den Energieausweis für Wohngebäude sind in der Gebäudeenergieberatung bereits enthalten. Preise für einen Energieausweis für Nichtwohngebäude auf Anfrage! 

Dazu sollten folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden

  • Baugenehmigungsunterlagen, Bauzeichnungen mit Maßangaben
  • Baubeschreibungen
  • Schornsteinfegermessprotokoll
  • Verbrauchsabrechnungen der letzten 2-3 Jahre

Ein wesentlicher Bestandteil der Energieberatung ist der umfassende, schriftliche Beratungsbericht. Vom BAFA werden Mindestanforderungen an diesen Beratungsbericht gestellt.
Weitere Informationen: Inhalt bzw. Mindestanforderung an einen Beratungsbericht

Die Ergebnisse und Maßnahmenvorschläge der Energieberatung werden in einem abschließenden Gespräch erläutert. Hierbei wird die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen besonders berücksichtigt. Weiterhin werden individuelle Möglichkeiten zur Nutzung von Förderprogrammen aufgezeigt.

Diese Form der umfassenden Gebäudeenergieberatung durch unabhängige und vom BAFA zugelassene Gebäudeenergieberater ist bei Modernisierungen bzw. der Beantragung von Fördermitteln, wie z.B. BAFA, KfW, Landestreuhand, progres.nrw etc. empfehlenswert. Die Energieberatung mit Berechnung der Energiekennwerte nach EnEV 2009 ist Basis für die Beantragung von verschiedenen Förderprogrammen.
Neben dem Energiesparen werden durch Modernisierungsmaßnahmen auch die Behaglichkeit und der Immobilienwert gesteigert.  

Den Antrag für einen Zuschuss für die Energieberatung nach BAFA und die Abwicklung übernimmt der Gebäude-Energieberater mit Zulassung nach BAFA.

Die Energieberatung nach BAFA wird wie folgt gefördert:

  • 1 bis 2 Wohneinheiten max. 800,- €
  • ab 3 Wohneinheiten  max. 1100,- €

KfW-Förderbank - Energieeffizient Sanieren

Die KfW-Förderbank fördert ab dem 01.03.2011 wieder einzelne Sanierungsmaßnahmen (Programm 152). Voraussetzung ist, dass die Energiebilanz des Wohngebäudes verbessert wird. Eine Vor-Ort-Energieberatung nach den Richtlinien des BAFA hilft die notwendigen Entscheidungen zu treffen und die Anträge für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus zu stellen. 

Folgende Programme werden im Bereich Energieeffizient Sanieren angeboten: 

Energieeffizient Sanieren - Kredit (Programm 151)
Sanierung zum Effizienzhaus-Standard mit einem zinsgünstigen Kredit von bis zu 75000 Euro je Wohneinheit und einem zusätzlichen Tilgungszuschuss 

Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen (Programm 152)
Gefördert werden einzelne Maßnahmen, wie Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch und Lüftungseinbau

Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (Programm 430)
Für die energieeffiziente Sanierung wird ein Zuschuss von bis zu 13125 Euro gewährt

Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (Programm 431)
Zuschuss von bis zu 2000 Euro bei einer qualifizierten Baubegleitung durch einen von der KfW zugelassenen Energieberater (Sachverständigen). Dieser Zuschuss wird ab dem 01.03.2011 auch bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen gewährt.

Alle technischen Details der einzelnen Programme sollten vorab mit einem Sachverständigen geklärt werden.
Die KfW-Energieberatung und die notwendigen Berechnungen für die KfW-Anträge übernehmen wir als zugelassene Sachverständige und Vor-Ort-Energieberater nach BAFA gerne.